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Advovox - Ihr Ansprechpartner im Reise- und Fluggastrecht
Eine Reihe von aktuellen Gerichtsurteilen hat die Rechte von Fluggästen bei Flugausfällen- und Verspätungen gestärkt. So hat das Kammergericht Berlin am 18.01.2012 entschieden, dass sich Airlines nicht von jeder Garantie für Abflugszeiten lossprechen dürfen. Vielfach wurden von Fluggesellschaften genutzte AGB-Klauseln für unwirksam erklärt, da diese den Fluggast bei einer Flugverspätung unverhältnismäßig benachteiligten. Eine effiziente Rechtsberatung vorausgesetzt haben Fluggäste bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Airlines ernstzunehmende Erfolgschancen.
Besonders im Falle einer Flugverspätung stehen dem Fluggast je nach Art und Dauer der Verzögerungen umfangreiche Schadensersatzansprüche zu. Unterschätzen Sie von daher Ihre Rechtsstellung in einem solchen Falle nicht und kontaktieren Sie uns. Wir vertreten Sie interessengerecht und sorgt dafür, dass Sie nicht mit aussagelosen Schreiben vertröstet werden. Ihre angemessene Entschädigung ist unser Anliegen.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass die Einschaltung eines Rechtsbeistands in außergerichtlichen Verfahren gegen Airlines mit Anwaltskosten für die betroffenen Fluggäste verbunden ist. Das stimmt so nicht! Das Rechtsanwaltshonorar wird i.d.R. nicht von Ihrer Entschädigungssumme abgezogen, sondern der Airline zusätzlich auferlegt. Die Kosten unserer Beauftragung tragen im Regelfall also nicht Sie, sondern die Airline. So erhalten Sie die volle Entschädigungssumme ohne Abschläge.
Was brauche ich?
Für eine aussichtsreiche Geltendmachung Ihrer Ansprüche bei Flugverspätungen benötigen Sie lediglich Ihr Boardticket und die zugehörige Buchungsbestätigung. Von Vorteil ist es zudem, wenn Sie sich die Zeit gemerkt haben, an der ihr verspäteter Flug tatsächlich gelandet ist.
Profitieren Sie im Fluggastrecht von der Branchenkenntnis und den juristischen Fähigkeiten von ADVOVOX.