Das Medienrecht ist eine noch junge Materie, die sich durch die Entwicklung neuer Informationstechnologien aus dem Bereich der klassischen Medien mit Presse, Rundfunk und Film zu einem wirtschaftlich sehr bedeutenden Rechtsgebiet entwickelt hat. Im Medienrecht gilt es, sowohl die Interessen der Medienschaffenden als auch die der Mediennutzenden zu berücksichtigen und in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.
        
Im Medienrecht ist es von überaus großer Bedeutung, die branchenspezifischen Verfahrensabläufe zu kennen und dadurch schnell und effizient Rechtsschutz gewährleisten zu können. Auf dieser Grundlage beraten und vertreten wir sowohl Medienunternehmen als auch von deren Berichterstattung Betroffene.                

Auf dem Gebiet des Urheberrechts stehen wir für Medienunternehmen und Kreative bei dem Schutz und der Verwertung ihrer geistigen Leistungen als kompetenter Berater zur Verfügung. Daneben unterstützen und vertreten wir unsere Mandanten im Urheberrecht auch bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen oder stehen ihnen bei der Abwehr von Urheberrechtsansprüchen zur Seite.

Nutzen Sie unsere Erfahrungen im Presserecht, Äußerungsrecht und Reputationsmanagement!

Das Spektrum unserer anwaltlichen Tätigkeit im Medienrecht umfasst neben der Beratung im vertragsgestaltenden Bereich vor allem die Beratung und Vertretung in Fragen des Presserechts und Äußerungsrechts sowie zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten in den klassischen und in den neuen Medien. Dabei bieten wir unseren Mandanten auch ein umfassendes Reputationsmanagement an.

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