VERGÜTUNG
Gern informieren wir Sie vorab über die bei Inanspruchnahme unserer Dienstleistung entstehenden Kosten.
Gesetzliche Gebühren
Unsere Gebühren richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuell schriftlich abzuschließenden Vergütungsvereinbarung.
In Zivilstreitigkeiten arbeiten wir in der Regel nach den gesetzlichen Gebühren. Diese richten sich nach dem Gegenstandswert und einem auf das Honorar anzuwendenden Faktor zwischen 0,5 und 3,0. In der Regel wird das Rechtsanwaltshonorar anhand einer 1,3 Gebühr ermittelt.
Honorarvereinbarung
Rechtsschutzversicherung
Streitwert bis |
1,3 Gebühr inkl. Post- und Telekommunikationspauschale |
500,00 EUR |
70,20 EUR |
1.000,00 EUR |
124,00 EUR |
1.500,00 EUR |
169,50 EUR |
2.000,00 EUR |
215,00 EUR |
3.000,00 EUR |
281,30 EUR |
4.000,00 EUR |
347,60 EUR |
5.000,00 EUR |
413,90 EUR |
6.000,00 EUR |
480,20 EUR |
7.000,00 EUR |
546,50 EUR |
8.000,00 EUR |
612,80 EUR |